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Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhalten Sie den aktuellen Newsletter des LEADER-Regionalmanagements Wetterau/Oberhessen und der Dorf-Akademie Wetterau/Oberhessen, mit Informationen zu Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen für unsere Region.
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Wirtschaftsförderung Wetterau
Sie planen eine Baumaßnahme an Ihrem Gebäude im Ortskern oder Siedlungsbereich? Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit einer kostenfreien Erstbauberatung durch ein qualifiziertes Fachbüro. Mit der Einführung von Beratungsgutscheinen bietet die Dorf-Akademie in den 19 Kommunen der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen, jeweils in Stadt- oder Ortsteilen mit weniger als 5.000 Einwohnern, Bauinteressierten eine wertvolle Unterstützung an. Ausgenommen sind hierbei Dörfer, die aktuell im Hessischen Dorfentwicklungsprogramm betreut werden.
Das Angebot richtet sich an Gebäude, die bis einschließlich zum Baujahr 1959 errichtet wurden und steht für verschiedenste Maßnahmen zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem die Nachverdichtung, Gebäudesanierung, Umbau und Umnutzung, ebenso wie Neubauten oder Anbauten sowie Abbruch- oder Abrissarbeiten. Auch Hinweise zur Begrünung im Zusammenhang mit baulichen Vorhaben sind fester Bestandteil der Beratung. Ziel ist es, mit dieser Erstbauberatung qualifizierte Vorschläge und Ideen für weiterführende bauliche Aktivitäten zu liefern. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Beratung, die eine fachliche Detailplanung nicht ersetzt.
Interessierte können einen Antrag auf eine Erstbauberatung bei der Dorf-Akademie stellen, die anschließend die Förderfähigkeit prüft. Bei positiver Bewertung wird ein Beratungsgutschein ausgestellt, mit dem Bauinteressierte die Expertise eines ausgewählten Fachbüros nutzen können. Das jeweilige Fachbüro steht bis zu sechs Stunden zur Verfügung, um vor Ort das Gebäude sowie die vorliegenden Pläne eingehend zu analysieren. Im persönlichen Beratungsgespräch werden Gestaltungsmöglichkeiten erörtert und offene Fragen geklärt, um Ihnen eine bestmögliche Unterstützung für Ihr Bauvorhaben zu bieten.
Auf dem Flyer der Erstbauberatung erhalten Sie alle Informationen gebündelt.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare erhalten Sie auf der Webseite der Dorf-Akademie.
Das Programm „LandKulturPerlen“ unterstützt auch 2025 Projekte der kulturellen Bildung in den ländlichen Räumen Hessens. Mit Förderungen und individueller Beratung begleitet das Programm Einzelpersonen, Vereine und Einrichtungen dabei, ihre kreativen Ideen umzusetzen.
Gefördert werden Projekte der kulturellen Bildung, die Menschen zum Mitmachen und kreativem Gestalten einladen. Dies könnte ein Kunstworkshop für lebensältere Menschen sein, ein Zirkusangebot für Kindergartenkinder oder ein musikpädagogisches Projekt für das ganze Dorf. Gefördert werden keine Kulturveranstaltungen. Die maximale Fördersumme beträgt 2.000 € pro Projekt und es wird kein Eigenanteil benötig. Inspirierende Beispiele von bereits geförderten Projekten finden Interessierte auf der Webseite.
Neben der finanziellen Unterstützung bieten die „LandKulturPerlen“ Vernetzungs- und Austauschmöglichkeiten. So bietet das Programm mit der KulturPerlenKette eine Plattform, auf der sich die Aktiven der kulturellen Bildung präsentieren und neue Kontakte knüpfen können. Über die eigene Förderung hinaus kann man sich von den Regionalbeauftragten auch zu weiteren Fördermöglichkeiten beraten lassen. Das Programm „LandKulturPerlen“ ist Teil der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. und wird vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur finanziert.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Das Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung bietet hessischen Städten eine besondere Möglichkeit, ihre Entwicklung nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Angesprochen sind Kommunen, die von demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen betroffen sind und vor Herausforderungen wie Funktionsverlusten und Strukturwandel stehen.
Ziel des Programms ist es, diese Städte und Gemeinden in ihrer sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung zu stärken und zugleich einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. Das Programm fördert insbesondere Maßnahmen zur Schaffung einer barrierefreien Angebotsvielfalt, zur Verbesserung der Daseinsvorsorge und zur Förderung der wirtschaftlichen Weiterentwicklung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Sanierung und dem Erhalt von Bestandsgebäuden sowie dem Ausbau von Grün- und Freiflächen – Maßnahmen, die sowohl dem Klimaschutz als auch der Anpassung an den Klimawandel zugutekommen.
Antragsbereichtigt sind ausschließlich hessische Städte und Gemeinden mit Orts-/ Stadtteilen, die über eine zentralörtliche Versorgungs- und Dienstleistungsstruktur verfügen und mehr als 2.000 Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen.
Weitere Informationen und die Förderschwerpunkte für 2025 finden Sie hier.
Das Bundesumweltministerium und die KfW setzen die im vergangenen Jahr im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gestartete und stark nachgefragte Fördermaßnahme „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ fort. Neu hinzugekommen ist die Finanzierung von Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.
Kommunen erhalten im Rahmen des ANK ab sofort wieder Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten für Grünanlagen wie Baumpflanzungen oder die Anlage kleiner, naturnaher Parkflächen, Naturerfahrungsräume, urbane Wälder sowie Entsiegelungsmaßnahmen und Konzepte. Gefördert wird auch die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement und die Renaturierung innerörtlicher Kleingewässer.
Für 2025 stehen für das neue Förderfenster insgesamt 178 Millionen Euro bereit, davon etwa 33 Millionen Euro für Entsiegelungsmaßnahmen und Konzepte. Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Seit sieben Jahren fördert die Hessische Staatskanzlei Projekte von engagierten Hessinnen und Hessen, die sich für ihre Heimat stark machen. Die Förderrichtlinie „STARKES DORF – Wir machen mit!“ wurde nun ausgebaut und eröffnet zukünftig unter dem Namen „STARKES DORF+“ noch breitere Möglichkeiten einer bedarfsorientierten Förderung.
Mit „STARKES DORF+“ sollen Projekte und damit verbundene Prozesse in den ländlichen Räumen Hessens unterstützt werden, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Miteinander stärken sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern, es sollen Orte bewahrt oder geschaffen werden, die einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.
Neben der Umsetzung von Kleinprojekten, die im Rahmen der Förderrichtlinie „STARKES DORF – Wir machen mit!“ bisher gefördert wurden, ist auch die erprobte Prozessförderung aus dem Modellvorhaben „Alter Treffpunkt – Neuer Anstrich. Starthilfe für kreative Köpfe.“ über einen Förderstrang Projektbegleitung und Projektberatung verstetigt worden. Ein dritter Förderansatz fokussiert die Förderung der Gründung von Bürgergenossenschaften in Hessens ländlichen Räumen.
In diesem Jahr stehen 600.000 Euro zur Verfügung. Initiativen können jährlich je Förderansatz eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis max. 7.500 Euro erhalten. Antragsberechtigt sind Personengruppen, die sich in den förderberechtigten ländlichen Räumen Hessens als Initiative zusammengefunden haben (z. B. als Gesellschaften bürgerschaftlichen Rechts, Stiftungen, Vereine). Anträge können ab sofort über das digitale Antragsformular gestellt werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Online-Antragstellung finden Sie hier.
Unterstützt werden Projekte und Anschaffungen, die dazu beitragen, unser hessisches Brauchtum und unsere Traditionen lebendig zu halten und zu stärken. Dazu gehören unter anderem traditionelle Tänze, Kleidung und Trachten, hessische Mundart und Dialekte, Volksmusik, traditionelle Handwerkskunst sowie unsere beliebten Volksfeste, Kerben und die Fastnacht. Antragsberechtigt sind gemeinnützige und eingetragene Vereine, die sich mit Leidenschaft für unser kulturelles Erbe einsetzen.
Der Landeszuschuss im aktuellen Jahr erfolgt in der Regel mit einer Förderquote von 30 Prozent und einer Höchstfördersumme von bis zu 4.000 Euro im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.
Anträge können ab sofort formlos an das Hessische Heimatministerium per E-Mail an heimat@landwirtschaft.hessen.de geschickt werden. Die Anträge auf Brauchtumsförderung müssen folgende Informationen enthalten:
Nicht gefördert werden Projekte ohne konkreten Bezug zur Brauchtumsförderung, beispielsweise Mittelaltermärkte, Halloween-Veranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten ohne Bezug zu den oben genannten Themenbereichen sowie Aktionen im Kontext frühgeschichtlicher oder archäologischer Projekte ohne Bezug zur heutigen Brauchtumspflege.
Ein Bürgerbus ist ein von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern betriebener lokaler Fahrdienst, der bestehende Lücken im Nahverkehrsnetz in dünn besiedelten, ländlichen oder kleinstädtischen Gebieten schließen soll. Das Angebot richtet sich besonders an ältere und mobilitäteingeschränkte Mitmenschen, denen der Zugang zu zentralen Angeboten, wie etwa dem Supermarkt, der Arztpraxis oder dem Sportverein, erleichtert wird. Dabei ergänzen Bürgerbusse die bestehenden öffentlichen Verkehrsmittel – können und sollen diese aber nicht ersetzen.
Das Förderprogramm soll freiwillig Engagierten die Einführung und den Betrieb eines Bürgerbusses erleichtern. Dazu unterstützt das Land Hessen mit Beratung und Sachleistungen (in Form von Elektro-Kleinbussen), um die Mobilität im ländlichen Raum zu verbessern und das freiwillige Engagement und den lokalen Zusammenhalt zu stärken.
Ausführliche Informationen, das Formular zur Interessensbekundung sowie hilfreiche Tipps zur Umsetzung stellt die Stiftung Miteinander Hessen zur Verfügung.
Für die Anerkennung als neuer Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung im Jahr 2026 können Kommunen bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen. Beim Bewerbungsverfahren unterstützt bei Bedarf ein Fachbüro, hierfür stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation bereit. Die Anträge können ab sofort bei den zuständigen Fach- und Förderbehörden gestellt werden.
Das Dorfentwicklungsprogramm ermöglicht Kommunen und Privatpersonen, Fördermittel für Projekte zur Daseins- und Grundversorgung sowie für die Sanierung und den Neubau in Ortskernen zu erhalten. Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Darüber hinaus ist auch eine Unterstützung bei städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich.
Abgabefrist für Ihre Bewerbung als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2026. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2026 geplant.
Weitere Informationen zum Programm sowie die Kontakte zu den zuständigen Fach- und Förderbehörden erhalten Sie hier.
Wir möchten Sie gerne auf den Förderaufruf „Generation Nachbarschaft – Soziale Räume gemeinsam gestalten“ des Wetteraukreises aufmerksam machen. Das Förderprogramm unterstützt Projekte, die Menschen zusammenbringen und Nachbarschaften stärken. Bewerbungen für das Förderjahr 2026 sind vom 1. April bis zum 30. September 2025 online möglich. Je nach Projekt ist eine Förderhöhe zwischen 250 € und 50.000 € möglich.
Gefördert werden Projekte, die Menschen zusammenbringen und Nachbarschaften stärken. Im Vordergrund steht die Ausrichtung auf Mehrgenerationsarbeit, Inklusion, Integration, Partizipation, die Unterstützung von Familien, Senioren und ein generationenverbindendes Angebot. Im Fokus stehen Projekte, die auf Nachhaltigkeit und Verstetigung angelegt sind, die einen Vorbildcharakter sowie Weiterentwicklungspotential besitzen.
Was wird beispielsweise gefördert?
Weiterführende Informationen sowie das Bewerbungsformular finden Sie unter: Wetteraukreis: Generation Nachbarschaft
Bei Fragen können Sie sich direkt an Tavier Fairburn (Telefon: 06031 83-3032, E-Mail: Tavier.Fairburn@wetteraukreis.de) oder das Projekt-Team unter generation.nachbarschaft@wetteraukreis.de wenden.
Nach einer erfolgreichen Testphase in elf Wetterauer Dörfern hat der Wetteraukreis zum Jahresbeginn 2025 die kreisweite Freischaltung der digitalen Plattformen DorfFunk und DorfNews eingeleitet. Ziel ist es, eine sichere, datenschutzkonforme und unkomplizierte Möglichkeit zur digitalen Vernetzung innerhalb der Dörfer zu bieten – direkt aus der Dorfmitte heraus, für alle Generationen.
Die DorfFunk-App ist dabei die Kommunikationszentrale der Region und bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wetterauer Dörfer mit ihren sechs Kanälen Neu, Plausch, Suche, Biete, News und Events viele Möglichkeiten sich zu informieren, auszutauschen oder sich gegenseitig zu unterstützen. Zusätzlich können offene und geschlossene Gruppen gegründet werden, in denen sich über spezifischere Themen oder den eigenen Verein ausgetauscht werden kann.
Auf der DorfNews-Seite können unterschiedliche Akteurinnen und Akteure auf Dorfebene, wie Vereine, Ortsbeiräte etc., Neuigkeiten und Veranstaltungen aus ihrem Dorf einstellen. Über eine Schnittstelle zum DorfFunk landen diese Informationen direkt in der App und sind dort in den Kategorien News sowie Events zu sehen.
Für alle Einwohnerinnen und Einwohner der bereits freigeschalteten Orte hat der Wetteraukreis am 23. April um 17 Uhr eine Online-Schulung zur Nutzung und zum Umgang mit DorfFunk sowie DorfNews angeboten. Die nächste Informationsveranstaltung für Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie Ortsbeiräte findet am 14. Mai um 17 Uhr statt.
Dörfer, die künftig Teil des digitalen Netzwerks werden möchten, können ihren Freischaltwunsch ab sofort online einreichen. Die nächste Runde der Aktivierung erfolgt zum 1. Juli 2025.
Weitere Informationen zum DorfFunk und zu DorfNews erhalten Sie hier.
Der Wetteraukreis, der Denkmalbeirat, die Stadt Büdingen und die Freunde des Herrnhaag laden Sie herzlich ein, gemeinsam 50 Jahre Denkmalschutz im Wetteraukreis zu feiern und das Thema in die Zukunft zu denken!
Tradition und Fortschritt „50 Jahre Denkmalschutz im Wetteraukreis“
Samstag, den 10. Mai 2025 ab 09:30 Uhr
Barocksaal im Grafenhaus Herrnhaag, 63654 Büdingen-Lorbach
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist hier möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Eine Millionen Stimmen für eine LEADER-Zukunft!
Die europäische LEADER-Interessenvertretung ELARD hat eine Petition verfasst und ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Dafür müssen aus jeder LEADER-Region in Europa 500 Menschen die Petition unterzeichnen, um eine Millionen Stimmen zu erreichen. ALLE, deren Herz für LEADER und den ländlichen Raum schlägt, sind dazu aufgerufen, die Petition bis zum 5. Mai 2025 zu unterzeichnen. Nicht zögern, sofort mitmachen und weitersagen: https://elard.eu/petition_de/
Erste Vorstellungen der EU-Kommission zur Förderpolitik ab 2027
Die ersten Vorstellungen der EU-Kommission zur Politik ab 2027 wurden am 11. Februar 2025 veröffentlicht. Während der ländliche Raum hier so gut wie nicht erwähnt wird, sieht es in dem von der Generaldirektion Landwirtschaft am 19. Februar veröffentlichten Papier schon anders aus: LEADER und die ländliche Entwicklung sind zumindest auf Seite 26 platziert. Das ist ein Lichtblick für LEADER und die ländlichen Räume.
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